Therapieverordnungen - Interdisziplinäre Zusammenarbeit


Arzt-, Therapeutenzuweisung
Arzt-, Therapeutenzuweisung

Für die KK anerkannten Behandlungsmethoden ist eine Arztverordnung nicht zwingend.

 

Jedoch empfehle ich Ihnen, bei länger anhaltenden gesundheitlichen Problemen mit Ihrem Arzt zu sprechen und eine Verordnung zu verlangen.

 

Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt zu Ihrem Wohle ist erstrebenswert und sinnvoll.

 

Bitte klären Sie dies auch mit Ihrer Krankenkasse vor dem ersten Termin ab.

 

Gerne erteile ich Ihrem Arzt weitere Auskünfte über meine Behandlungsweisen.

 

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